
Im Laufe der Jahre haben wir ein dichtes Netz an Verbindungen zu wissenschaftlichen Instituten, Planern und Beratern sowie Rechtsanwälten geschaffen, die BHKW-Consult in die Lage versetzen, Sie schnell und umfassend zu beraten.
BHKW-Consult ist darauf spezialisiert, Planungs- und Projektierungsunterlagen zu neu zu erstellenden BHKW-Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Realisierbarkeit, den wirtschaftlichen Aspekten sowie der Plausibilität des Angebotes zu überprüfen und zu bewerten.
Wir decken das gesamte Planungsspektrum von der Grundlagenermittlung über die Konzeptentwicklung bis hin zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung mit Ausschreibung und Vergabe sowie Bauüberwachung (Fachbauplanung) ab.
BHKW-Consult fertigt frei käufliche Studien über aktuelle technologische Entwicklungen, derzeitige gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die zu erwartenden wirtschaftlich-technischen Potenziale an.
BHKW-Consult bietet Konferenzen und Seminare zu Energiethemen an. Dabei erfolgt die Referentenauswahl nicht nur aus Kompetenzgesichtspunkten sondern auch im Hinblick auf eine professionelle Präsentation des Themengebietes.
BHKW-Consult ist mittlerweile für über 120 Veröffentlichungen in deutschsprachigen Fachzeitschriften verantwortlich. Außerdem werden regelmäßig Markt-, Technik- und Potenzial-Studien realisiert und einige unserer Konferenzbände zum Verkauf angeboten.
Blockheizkraftwerke (BHKW) stellen eine außerordentlich wirtschaftliche Möglichkeit dar, die Strom- und Wärmeversorgung eines Versorgungsobjektes ökologisch sinnvoll zu realisieren. Hierzu ist die herstellerunabhängige Planung und Beratung eines Fachbüros besonders hilfreich. Auf diesen Seiten möchten wir allen, die sich dem Thema Blockheizkraftwerke (BHKW) bzw. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nähern, einen Überblick über die Grundprinzipien geben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass das Ingenieurbüro BHKW-Consult zwar bundesweit tätig ist, aber lediglich BHKW-Anlagen im Leistungssegment ab 50 kW elektrischer Leistung plant. Daher sollte das Versorgungsobjekt einen Mindest-Wärmebedarf von rund 1 Mio. Kilowattstunden aufweisen.
Dieses Tool berechnet die spezifische Höhe des KWK-Zuschlags – also die Cent je kWh, die eine KWK-Anlage in den ersten 10 Jahren bzw. den ersten 30.000 Betriebsstunden gemäß dem KWK-Gesetz 2012 erhält.
Sie müssen lediglich die elektrische Leistung gemäß dem technischen Datenblatt Ihrer KWK-Anlage eintragen.
Ohne Hocheffizienz-Nachweis droht KWK-Anlagen der Verlust der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung – Nach dem neuen Energiesteuergesetz kann der Betreiber einer BHKW-Anlage u. a. nur noch dann eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung erhalten, wenn für das Blockheizkraftwerk ein Hocheffizienznachweis vorliegt. Das Unternehmen BHKW-Consult bietet die Erstellung eines solchen Hocheffizienznachweises zum Pauschalpreis an.