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Ist der Betrieb Ihrer BHKW-Anlage wirtschaftlich sinnvoll?

Bitte beachten: Alle Preise netto – also ohne Umsatzsteuer - angeben, Prozentangaben ohne Prozentzeichen, Zahlen auf maximal 2 Dezimalstellen abrunden.

„*“ zeigt erforderliche Felder an

1Leistungsdaten der BHKW-Anlage
2Heizkessel-Vergleichsfall
3Instandhaltungskosten & KWK-Zuschlag
4KWK-Zuschlag
5KWK-Stromnutzung
6Strom- und Brennstoffpreis


Leistungsdaten der BHKW-Anlage

Bitte geben Sie die Leistungs-Daten Ihrer BHKW-Anlage ein. Idealer Weise die Daten, wie sie in der Realität mittels Strom-, Wärme- und Brennstoffmengen-Zähler erfasst wurden. Alternativ geben Sie bitte die Leistungs-Daten aus dem technischen Datenblatt Ihrer BHKW-Anlage hier ein.


Heizkessel-Vergleichsfall

Bei einer Wirtschaftlichkeits-Berechnung werden alternativ die derzeit existierende Wärmekosten aus einem Heizkessel berücksichtigt. Berücksichtigt werden Effizienz der Heizkesselanlage und der Brennstoffpreis, wie er auch für die BHKW-Anlage angesetzt wird. Bitte geben Sie für eine Abschätzung des Jahres-Nutzungsgrades des Heizkessels den für Sie zutreffendsten Fall an.
Heizkessel-Vergleichsfall*


Instandhaltungskosten und KWKG-Förderung der BHKW-Anlage

Instandhaltungskosten
Ein BHKW muss regelmäßig gewartet werden. Außerdem müssen Rücklagen für Reparaturen gebildet werden. Die Kosten für regelmäßige Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten werden als Instandhaltungskosten bezeichnet. Anbei haben wir für Sie typische Instandhaltungskosten für BHKW-Anlagen unterschiedlicher Leistungsgröße zusammengestellt.

elektrische Leistung BHKW

Instandhaltungskosten netto

5 kW

7,0 Cent/kWh

10 kW

6,0 Cent/kWh

20 kW

4,3 Cent/kWh

35 kW

3,8 Cent/kWh

50 kW

3,5 Cent/kWh

70 kW

3,0 Cent/kWh

100 kW

2,6 Cent/kWh

150 kW

2,3 Cent/kWh

200 kW

2,1 Cent/kWh

250 kW

2,0 Cent/kWh

500 kW

1,7 Cent/kWh


Welche Instandhaltungskosten sollen bei Ihrem BHKW je Kilowattstunde KWK-Stromerzeugung bei der Wirtschaftlichkeits-Berechnung angesetzt werden?

Förderung nach dem KWK-Gesetz
Viele KWK-Anlagen werden nach dem KWK-Gesetz gefördert. Erhält die von Ihnen betriebene BHKW-Anlage derzeit noch einen KWK-Zuschlag nach dem KWK-Gesetz?
KWK-Zuschlag*


Höhe des KWK-Zuschlags

Das KWK-Gesetz fördert den Betrieb von hocheffizienten neuen oder modernisierten KWK-Anlagen mit einem KWK-Zuschlag, der zusätzlich zum Stromerlös gewährt wird. Dieser wird zeitlich befristet gewährt – z. B. 30.000 Vollbenutzungsstunden. Seit dem KWK-Gesetz 2016/2017 unterscheiden sich die KWK-Zuschläge in der Höhe auch in Abhängigkeit von der Stromnutzung.

Nachfolgende Tabelle enthält einige beispielhaft berechnete KWK-Zuschläge in Abhängigkeit vom Förderregime (KWK-Gesetz), der Leistungsgröße der BHKW-Anlage und der Stromverwendung.

Preise in Cent/kWhbis 50 kWbis 70 kWbis 100 kWbis 140 kWbis 250 kWbis 500 kW
KWKG 2020 /2021Stromlieferung ins Netz der allgemeinen Versorgung167,4276,435,85,1
Stromeigennutzung innerhalb einer Kundenanlage83,713,5000
Stromlieferung an Dritte innerhalb einer Kundenanlage83,713,53,072,62,05
KWKG 2016/2017Stromlieferung ins Netz der allgemeinen Versorgung87,4276,435,85,1
Stromeigennutzung innerhalb einer Kundenanlage43,713,5000
Stromlieferung an Dritte innerhalb einer Kundenanlage43,713,53,072,62,05
KWKG 2012unabhängig von der Art der Stromlieferung5,415,014,714,54,283,34


Sie haben angegeben, dass Ihre BHKW-Anlage derzeit noch einen KWK-Zuschlag erhält. Wie hoch in Cent/kWh ist der KWK-Zuschlag, den die von Ihnen betriebene BHKW-Anlage erhält?
KWK-Zuschlag in Cent/kWh für KWK-Strom, der in das Öffentliches Netz eingespeist wird
KWK-Zuschlag in Cent/kWh für KWK-Strom, der selbst genutzt wird (Eigennutzung)
KWK-Zuschlag in Cent/kWh für KWK-Strom, der innerhalb einer Kundenanlage an Dritte geliefert wird – wie z. B. Mieterstrom oder im Rahmen eines Contractings
Sofern die KWK-Förderung bereits ausgelaufen sein sollte, weil die KWK-Anlage schon älter ist, oder keine Förderung für die entsprechende KWK-Strommenge gemäß KWK-Gesetz gewährt wird, tragen Sie bitte eine „0“ ein.


KWK-Stromnutzung

Für die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Anlage ist es von besonderer Bedeutung, wie der KWK-Strom genutzt wird.
Daher erfolgt an dieser Stelle eine Abfrage, wieviel Prozent der bereitgestellten KWK-Strommenge ins öffentliche Netz, wieviel Prozent in der Eigennutzung und wieviel Prozent innerhalb einer Kundenanlage (z. B. ein Quartier oder ein Gebäude) an Dritte geliefert wird.
Bitte Prozentwerte ohne Prozentzeichen angeben.

Welcher Anteil des KWK-Stroms wird…
…ins Netz der allgemeinen Versorgung (öffentliches Netz) eingespeist?
…innerhalb einer Kundenanlage selbst genutzt?
…innerhalb einer Kundenanlage an Dritte geliefert?
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Die Summer der Anteile muss 100 ergeben. Nur dann geht es weiter…

Im folgenden Schritt werden lediglich noch der aktuelle Brennstoff- und Strompreis erfragt – und dann erhalten Sie das Ergebnis.


Brennstoff- und Strompreis

Brennstoffpreis
Beim Brennstoffpreis geben Sie bitte Ihren aktuellen Brennstoffpreis in Cent/kWh an. Geben Sie bitte den Nettopreis in Cent/kWh bezogen auf den Brennwert (Hs) inkl. Gasumlage, Netzentgelte und der Energiesteuer an – aber ohne Umsatzsteuer.


Strompreis für eingespeisten KWK-Strom
Bei den Stromerlösen ins Netz der allgemeinen Versorgung werden standardmäßig bei der Berechnung zwei unterschiedliche Preise angenommen. Angenommen wird einmal der aktuelle Quartalspreis (KWK-Index) in Höhe von 37,575 Cent/kWh (netto).
Alternativ wird der Netto-Durchschnittspreis der letzten sechs Quartale in Höhe von 18,062 Cent/kWh angenommen.

Bitte geben Sie alternativ einen Netto-Strompreis an, den Sie für den KWK-Strom, der ins Netz der allgemeinen Versorgung (öffentliches Stromnetz) eingespeist wird, erhalten oder den Sie zukünftig erwarten.

Bitte beachten: KWK-Zuschläge dürfen hier nicht berücksichtigt werden
Alternativer Strompreis für KWK-Strom, der über das öffentliche Netz geliefert wird
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