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Hocheffizienznachweis für eine vollständige Energiesteuer- und Stromsteuer-Rückerstattung

Ohne Hocheffizienz-Nachweis droht KWK-Anlagen der Verlust der Stromsteuer-Befreiung. Auch für die Anschluss-Förderung von Biogasanlagen wird ein Hocheffizienznachweis gefordert. Das Unternehmen BHKW-Consult bietet die Erstellung eines solchen Hocheffizienznachweises zum Pauschalpreis an.

Hocheffizienznachweis in Deutschland

Neben dem Nachweis eines Nutzungsgrades von mehr als 70% für den Zeitraum, für den der BHKW-Betreiber die Energiesteuer zurück erstattet haben will, mussten für das Steuerjahr 2023 auch Nachweise erbracht werden, dass die BHKW-Anlage hocheffizient im Sinne der EU-Richtlinie 2004/8/EG und die KWK-Anlage noch nicht vollständig abgeschrieben ist.

Der Hocheffizienznachweis kann für KWK-Anlagen gemäß § 99b Satz 1 Nr. 2 EnergieStV mittels einer Kopie des jeweiligen Zulassungsbescheids des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Da aber das Hocheffizienzkriterium erst durch die Novelle des KWK-Gesetzes im Jahre 2009 als Bedingung für eine KWK-Förderung festgelegt wurde, erscheint es logisch, dass diese vereinfachende Regelung auch nur für KWK-Anlagen gilt, die seit dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind.

Für kleine Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die ab Ende Juli 2012 in Betrieb gesetzt wurden, reicht ggf. eine Kopie der BAFA-Eingangsbestätigung über die Anzeige nach Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b der Allgemeinverfügung aus (§ 99b Satz 1 Nr. 3 EnergieStV).

Für bestehende Biomasse-KWK-Anlagen zum Zwecke der Stromsteuerbefreiung (siehe Bericht „Änderungen bei Energie- und Stromsteuer 2024„) müssen meist Hocheffizienz-Nachweise von Sachverständigen angefertigt werden. Hier liegen in den meisten Fällen keine Zulassungen nach dem KWK-Gesetz samt den oben dargestellten vereinfachten administrativen Vorgaben vor.

Hingewiesen sei noch auf die Tatsache, dass eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung seit dem 1.1.2024 ausgesetzt ist. Demnach spielt der Hocheffizienznachweis im Energiesteuergesetz aktuell keine Rolle mehr. Dafür ist die Stromsteuerbefreiung mit dem Nachweis der Hocheffizienz verknüpft worden – und die Nachfolge-Förderung für Biogas-Anlagen, die aus dem Förderregime des EEG nach 20 Jahren raus fallen.

 

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EU-Hocheffizienznachweis

Bei KWK-Anlagen, die vor dem Jahre 2009 installiert wurden, sowie bei KWK-Anlagen, deren Wärme ungenutzt an die Umgebung abgegeben werden kann, muss ein Nachweis durch ein Gutachten erbracht werden. Dieses Gutachten (Hocheffizienznachweis) muss von einem unabhängigen Sachverständigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt werden.

Das auf die Planung von BHKW-Anlagen spezialisierte Ingenieurbüro BHKW-Consult bietet die Erstellung von Hocheffizienznachweisen zum Pauschalpreis von 345,- Euro (netto) je Modul an, sofern die Unterlagen wie das technische Datenblatt vorliegen und die ausgekoppelte Wärme vollständig genutzt wird.

Bei Hocheffizienznachweisen zur Erfüllung der Vorgaben des Stromsteuergesetzes bedarf es meist einer genaueren Betrachtung der technischen Einbindung. Dies betrifft vor allem Biomasse-BHKW-Anlagen (Klärgas, Biogas, etc.), die häufig über Notkühler verfügen.
In solchen Fällen (Notkühlung, Umfahrung des Abgaswärmetauschers) kann keine pauschalierte Abrechnung für die Erstellung des Hocheffizienz-Nachweises erfolgen. Die Abrechnung wird in diesen Fällen nach Absprache anhand der tatsächlich benötigen Stunden mit einem Stundensatz (netto) in Höhe von 95,- Euro vorgenommen.

Wir weisen darauf hin, dass ein Hocheffizienznachweis zur Stromsteuerbefreiung auch den Nachweis eines Jahresnutzungsgrades von mindestens 70% benötigt.

Finanzielle Nachteile

Bei der Stromsteuerbefreiung kann die Ersparnis bei einer 200 kW-Anlage und 6.000 Betriebsstunden bereits bis zu 25.000,- Euro netto betragen.

 

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