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Hocheffizienznachweis für eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung

Ohne Hocheffizienz-Nachweis droht KWK-Anlagen der Verlust der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung – Nach dem neuen Energiesteuergesetz kann der Betreiber einer BHKW-Anlage u. a. nur noch dann eine vollständige Energiesteuer-Rückerstattung erhalten, wenn für das Blockheizkraftwerk ein Hocheffizienznachweis vorliegt. Das Unternehmen BHKW-Consult bietet die Erstellung eines solchen Hocheffizienznachweises zum Pauschalpreis an.

Hocheffizienznachweis in Deutschland

Neben dem Nachweis eines Nutzungsgrades von mehr als 70% für den Zeitraum, für den der BHKW-Betreiber die Energiesteuer zurück erstattet haben will, müssen nun auch noch die Nachweise erbracht werden, dass die BHKW-Anlage hocheffizient im Sinne der EU-Richtlinie 2004/8/EG und die KWK-Anlage noch nicht vollständig abgeschrieben ist.

Der Hocheffizienznachweis kann für KWK-Anlagen gemäß § 99b Satz 1 Nr. 2 EnergieStV mittels einer Kopie des jeweiligen Zulassungsbescheids des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Da aber das Hocheffizienzkriterium erst durch die Novelle des KWK-Gesetzes im Jahre 2009 als Bedingung für eine KWK-Förderung festgelegt wurde, erscheint es logisch, dass diese vereinfachende Regelung auch nur für KWK-Anlagen gilt, die seit dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind.

Für kleine Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die ab Ende Juli 2012 in Betrieb gesetzt wurden, reicht ggf. eine Kopie der BAFA-Eingangsbestätigung über die Anzeige nach Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b der Allgemeinverfügung aus (§ 99b Satz 1 Nr. 3 EnergieStV).

 

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EU-Hocheffizienznachweis

Bei älteren KWK-Anlagen, die vor dem Jahre 2009 installiert wurden, muss der Nachweis gemäß § 99b EnergieStV durch ein Gutachten, das von einem unabhängigen Sachverständigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, erbracht werden.

Das auf die Planung von BHKW-Anlagen spezialisierte Ingenieurbüro BHKW-Consult bietet die Erstellung von Hocheffizienznachweisen zum Pauschalpreis von 279,- Euro (netto) an, sofern die Unterlagen wie das technische Datenblatt vorliegen. Wenn der BHKW-Anlagenbetreiber sich verpflichtet, die KWK-Anlage in die ab März 2014 publizierte BHKW-Beispieldatenbank einzutragen, reduziert sich der Preis durch eine nachträgliche Gutschrift de facto auf 239,- Euro (netto).

 

Finanzielle Nachteile

Bei einer mit Erdgas betriebenen KWK-Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung und 6.000 Betriebsstunden pro Jahr beträgt der Unterschied zwischen der vollständigen Energiesteuerrückerstattung nach §53a EnergieStG und der teilweisen Rückerstattung nach § 53b EnergieStG rund 1.300,- Euro pro Jahr. Bei einer 400 kW-Motorenanlage wären es mehr als 7.000,- Euro pro Jahr. Der Hocheffizienznachweis ist für jede BHKW-Anlage nur einmal zu erstellen.

 

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