KWK-Zuschlag – Berechnung nach dem KWK-Gesetz
Dieses Tool berechnet die spezifische Höhe des KWK-Zuschlags – also die Cent je kWh, die eine KWK-Anlage in den ersten 10 Jahren bzw. den ersten 30.000 Betriebsstunden gemäß dem KWK-Gesetz 2012 erhält.
Eine KWK-Anlage erhält für die ersten 50 kW einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent/kWh. Für den Leistungsanteil über 50 kW bis 250 kW beträgt der KWK-Zuschlag 4 Cent/kWh. Beträgt die elektrische KWK-Leistung mehr als 250 kW bis 2.000 kW, erhält der KWK-Anlagenbetreiber für diesen Leistungsanteil 2,4 Cent/kWh. Für den Leistungsanteil über 2.000 kW erhält der KWK-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 1,8 Cent/kWh. KWK-Anlagen größerer Leistung erhalten anteilig die höheren Vergütungsklassen der kleinen Leistungsklassen.
Was bedeutet diese Regelung für die Berechnung des KWK-Zuschlags?
Eine KWK-Anlage erhält für die ersten 50 kW einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent/kWh. Für den Leistungsanteil über 50 kW bis 250 kW beträgt der KWK-Zuschlag 4 Cent/kWh. Beträgt die elektrische KWK-Leistung mehr als 250 kW bis 2.000 kW, erhält der KWK-Anlagenbetreiber für diesen Leistungsanteil 2,4 Cent/kWh. Für den Leistungsanteil über 2.000 kW erhält der KWK-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 1,8 Cent/kWh. KWK-Anlagen größerer Leistung erhalten anteilig die höheren Vergütungsklassen der kleinen Leistungsklassen.
Tool zur Berechnung des KWK-Zuschlags
Dieses Tool nimmt Ihnen die Arbeit ab und berechnet die Höhe des KWK-Zuschlags. Sie müssen lediglich die elektrische Leistung gemäß dem technischen Datenblatt Ihrer KWK-Anlage eintragen.
Haftungsausschluss
Auch wenn das KWK-Zuschlag-Tool mit größter Sorgfalt erstellt und getestet wurde, so können Berechnungsfehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Nutzung dieses Online-Tools erfolgt daher auf eigene Gefahr. Es kann seitens der Ersteller des Online-Tools keine Haftung übernommen werden.