Was ist bei der novellierte Heizkostenverordnung und der neuen FFVAV zu beachten?

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Welche Verordnungen gelten für Contractoren und welche für Vermieter? Was ist zukünftig alles zu beachten? Welche neuen Verbraucherschutz-Regelungen existieren?Am 01. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten.Seit dem 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung. Aber auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen sind enthalten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben. Eine Fernwärmeversorgung im Sinne der Verordnungen liegt bei einer gewerblichen Wärmeversorgung vor und beinhaltet demnach nicht nur die Wärmelieferung über ein Fern- oder Nahwärmenetz durch ein Energieversorgungsunternehmen, sondern auch die Wärmelieferung innerhalb eines Quartiers oder eines Gebäudes durch einen Contractor.Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten drei Verordnungen werden im Rahmen des neuen Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt. Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.Fragen wie

  • Wann gilt die neue Heizkostenverordnung und wann die FFVAV?
  • Welche Verordnung hat im Geltungsbereich der Fernwärme Vorrang - die FFVAV oder die AVBFernwärmeV?
  • Welche Veränderungen enthält die Heizkostenverordnung hinsichtlich der Messung?
  • Welche neuen Informations- und Mitteilungspflichten müssen gemäß der neuen Heizkostenverordnung beachtet werden?
  • Welche neuen Regelungen müssen Fern- und Nahwärmeversorger gemäß der neuen AVBFernwärmeV und der FFVAV einhalten?
  • Welche neuen Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung existieren?
  • Wie schnell müssen diese Neuregelungen umgesetzt werden?
  • Wer trägt die Kosten für die Umsetzung?
  • Welche verbraucherschutzrechtlichen Änderungen sind zu berücksichtigen?
  • Welche grundsätzlichen Inhalte müssen in welcher Abrechnung vorhanden sein?
  • Müssen Primärenergiefaktoren und Treibhausgasemissionen jährlich ausgewiesen werden und wie sind KWK-Anlagen zu berechnen?
  • Welche Informationspflichten müssen bei Strom- und Wärmelieferungen u. a. in den Rechnungen erfüllt sein?
werden im Rahmen der halbtägigen Seminare geklärt.Die ersten sieben Seminartermine wurden von den 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,3 von 10 Punkten bewertet.Die beiden nächsten Seminartermine finden am 23. September 2022 sowie am 18. November 2022 statt. Wir bitten aufgrund des regen Interesses um möglichst frühzeitige Buchung....